Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 12

Mit Schreiben vom 08.09.2022 stellt der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 525 Gkg. Gaiganz den Antrag, ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück zu starten um eine Bebauung mit einem Wohnhaus möglich zu machen.

Kosten für Anschlüsse würden vom Antragssteller übernommen.

 

Der nächste Kanalanschluss liegt ca. 140m weiter östlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor den Antrag abzulehnen.

 

Die bereits vorhandenen Wohngebäude wurden damals als privilegierte Bauvorhaben eingestuft, wodurch eine Aussiedelung im Außenbereich möglich war.

 

Nimmt man diese Wohngebäude außer Acht, liegt der Abstand zu den nächsten Wohngebäuden Luftlinie bei 360 Meter.

 

Hierdurch würde eine eindeutige Zersiedelung entstehen. Bei einer positiven Abstimmung ist in Zukunft mit mehreren Anträgen zur Errichtung von Wohnhäusern neben ausgesiedelten Betrieben zu rechnen.

 

Das Vorhaben entspricht demnach keiner ordentlichen städtebaulichen Entwicklung.

 

Selbst wenn man dies außer acht lässt, liegt zwischen den bestehenden Wohngebäuden in der Pinzberger Straße und dem Grundstück des Antragsstellers noch ein weiteres Grundstück, welches mitberücksichtigt werden müsste.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt einer Bauleitplanung für das Grundstück Fl.Nr. 525 Gkg. Gaiganz zu. Hierdurch soll die Errichtung eines Wohnhauses möglich werden. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Verträge auszuarbeiten. Die Kosten sind vom Antragssteller zu übernehmen.