Sitzung: 24.10.2022 GRP/097/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
In der Gemeinde Poxdorf gibt es derzeit eine
Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 23.11.2015. Diese ist dem
Beschlussbuchvorschlag als Anlage beigefügt.
Vom Bayrischen Gemeindetag existiert in eine
Mustervorlage die zusammen mit der Friedhofssatzung erarbeitet wurde. Die
Mustervorlage, welche nun als Grundlage für die neuerstellte Satzung
herangezogen wurde, ist mit den entsprechend örtlichen Gegebenheiten ergänzt.
Die in § 4 Abs. 1 vorgesehenen
Grabnutzungsgebühren, § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Bestattungsgebühren und § 6
Sonstige Gebühren haben Ihre Grundlage in den kalkulierten Beträgen von dem
Kommunalbüro Hurzelmeier.
§ 5 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 6, Abs. 7, sind mit
der bisherigen Satzung gleichgeblieben, da hier die Kosten von dem beauftragten
Unternehmer aufgeführt werden und nicht von unserer Kalkulation betroffen sind.
Dem Beschlussbuchvorschlag ist der
Satzungstext (Entwurf) für die zukünftige Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Poxdorf ab dem 01.01.2023
beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 24.10.2022 (gültig ab 01.01.2023) als Satzung. Der Satzungsentwurf, der dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.