Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

In der Gemeinde Poxdorf gibt es derzeit eine Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 23.11.2015. Diese ist dem Beschlussbuchvorschlag als Anlage beigefügt.

 

Vom Bayrischen Gemeindetag existiert in eine Mustervorlage die zusammen mit der Friedhofssatzung erarbeitet wurde. Die Mustervorlage, welche nun als Grundlage für die neuerstellte Satzung herangezogen wurde, ist mit den entsprechend örtlichen Gegebenheiten ergänzt.

 

Die in § 4 Abs. 1 vorgesehenen Grabnutzungsgebühren, § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Bestattungsgebühren und § 6 Sonstige Gebühren haben Ihre Grundlage in den kalkulierten Beträgen von dem Kommunalbüro Hurzelmeier.

 

§ 5 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 6, Abs. 7, sind mit der bisherigen Satzung gleichgeblieben, da hier die Kosten von dem beauftragten Unternehmer aufgeführt werden und nicht von unserer Kalkulation betroffen sind.

 

Dem Beschlussbuchvorschlag ist der Satzungstext (Entwurf) für die zukünftige Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Poxdorf ab dem 01.01.2023 beigefügt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 24.10.2022 (gültig ab 01.01.2023) als Satzung. Der Satzungsentwurf, der dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.