Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen benötigt:

-       Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,35

-       Dachform, von 35 Grad Satteldach auf Flachdach mit 2,5 Grad Dachneigung

 

Die Befreiung hinsichtlich der Grundflächenzahl wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt. Eine Befreiung der Dachneigung wurde hinsichtlich einer gewerblich genutzten Fläche noch nicht erteilt.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiungen hinsichtlich der Dachform und der Grundflächenzahl zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Lagerhalle zur Hackschnitzellagerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 816/2 Gkg. Poxdorf (Nähe Eichenstraße); BVZ 18-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.