Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Althof II“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist die Errichtung einer Fertiggarage an der östlichen Grundstücksgrenze sowie die Errichtung eines Balkons, zwischen dem Wohnhaus und der neuen Garage.

 

Um das Vorhaben umsetzen zu können sind folgende Befreiungen des Bebauungsplanes „Althof II“ notwendig:

-       Überschreitung der Baugrenze nach Osten

-       Reduzierung des Stauraumes vor der Garage von 5,00m auf 4,25m

-       Dachform der Garage, Flachdach anstelle eines Satteldaches

 

Die beantragten Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass bei den beigelegten Berechnungen der Grund- und Geschossflächenzahl von falschen Festsetzungen ausgegangen wird.

 

Die Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze, des Stauraumes und der Dachform der Garage zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Fertiggarage und eines Balkons an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1372 Gkg. Effeltrich (Beethovenring 19); BVZ 17-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.