Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

In der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2022 wurde die Schaffung eines Fußgängerüberweges bei der Einfahrt zur Turnhalle beschlossen. Das benötigte Material und die Beschilderung wurde zwischenzeitlich bestellt und wird nach Erhalt aufgetragen und aufgestellt.

 

Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung zu kontrollieren und dem Rat zur weiteren Entscheidung vorzutragen. Hier wurde gefragt nach:

 

-       Spielstraße: In einer Spielstraße sind Fahrzeuge komplett verboten. Geregelt durch das VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Zusatzschilder wie 1020-30 „Anlieger frei“ können ergänzt werden. Sinnvoller ist sicher die Verkehrsberuhigte Zone, die mit dem VZ 325.1 beschildert ist. Hier gilt folgendes: Fußgänger und Fahrzeuge sich gleichberechtige Verkehrskehrsteilnehmer und beide dürfen die komplette Straße nutzen, es gilt Schrittgeschwindigkeit und Rechts-vor-Links, das Parken ist nur in speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt.

-       Reduzierung der Geschwindigkeit: eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit im Bereich von Schule und Kindergarten ist mit entsprechender Begründung auf 20 oder 10 km/h möglich. Die Begründung muss bei jeder Entscheidung im Straßenverkehr geführt werden und bei der Anordnung hinterlegt sein um den Eingriff zu rechtfertigen.

-       Mitgliedschaft in einem Zweckverband zur Verkehrsüberwachung: Dies ist eine grundsätzliche Frage für Poxdorf. Hier wird unterschieden, ob nur der fließende Verkehr oder auch der ruhende kontrolliert werden soll. Aufgrund der bereits in Effeltrich betroffenen Entscheidung über eine Beauftragung eines Zweckverbandes wurden statistische Messungen zur Machbarkeit in Effeltrich vor den Sommerferien durchgeführt. In diesem Zusammenhang, ließ die Verwaltung diese kostenlose Statistik auch vor dem Kindergarten anfertigen. Die Ergebnisse dieser Tagesmessung sind in drei Auswertung beigefügt (Die Ergebnisse werden erst am 21.10.22 persönlich mit de

Verwaltung besprochen, zu Sitzung kann das Ergebnis erklärt werden).

-       Geschwindigkeitsmessanlage: Das vorhandene Messgerät wird ca. alle 4 Monate in der Schulstraße für einfahrende Verkehrsteilnehmer aufgehängt. Für die Aufstellung eines festen Displays würden Kosten von ca. 2.500,- € anfallen. Die Kosten müssten im Haushalt 2023 eingeplant werden. Denkbar wäre auch ein Display mit Solarpanelle um den Aufstellort flexibel zu halten.

-       Tempohemmschwellen: die Anbringung von Schwellen wurde uns vom LRA Forchheim nicht empfohlen. In der Schulstraße / Waldstraße übernimmt der Kreis den Winterdienst wegen des Schulweges und der Bushaltestelle. Die Teller oder Schwellen würde das Räumschild ständig rausreißen und sie würden durch die Luft fliegen.

-       Es würde auch die Möglichkeit von farbigen Piktogrammen auf der Straße geben. In der Anlage sind Fotos vom Kersbacher Schulweg. Hier wird schon im weiten Umfeld durch Füße der Schulweg/Laufweg angezeigt und mit VZ auf den Schulweg hingewiesen (gefunden an der Straße Richtung Deponie). Empfohlen wird das Aufbrennen von dem VZ 136-10 (Kosten je nach Größe 190,- - 420,-€).

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat tendiert zu einer verkehrsberuhigten Zone. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung etwas auszuarbeiten.