Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Althof I“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-       Anzahl der Vollgeschosse

-       Dachneigung

-       Garagendach

-       Dacheindeckung

-       Baugrenze

 

Das Dachgeschoss zählt aufgrund der Gaube als Vollgeschoss, demnach ist eine Befreiung von I+D auf II notwendig

Die Dachneigung ist im Bebauungsplan mit 48 – 51 Grad angegeben, das Bauvorhaben unterschreitet die Dachneigung um wenige Grad (45 Grad).

Die Dachform der Garagen ist im Bebauungsplan mit Satteldach festgelegt, das Carport und die Garage sollen ein Flachdach erhalten.

Der Giebel sowie der Anbau im Erdgeschoss soll als Schleppdach mit Blecheindeckung ausgeführt werden, wodurch eine Dacheindeckung aufgrund der Dachneigung mit Ziegeln nicht möglich ist.

Die Baugrenze wird durch Nebengebäude sowie der Eingangsüberdachung überschritten.

 

Die beantragten Befreiungen können städtebaulich vertreten werden.

 

Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze wurden bereits erteilt.

Befreiungen bezüglich Garagendächern wurden bereits erteilt.

Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung wurden bereits erteilt.

Befreiungen hinsichtlich der Dacheindeckung wurden bereits erteilt.

Befreiungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse wurden zwar lt. vorhandener Baugenehmigungen noch nicht erteilt, sind aber tatsächlich vorhanden, auch hier wäre das Dachgeschoss aufgrund der Gauben als Vollgeschoss zu werten.

 

Die Nachbarunterschriften werden derzeit noch eingeholt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1238/6 Gkg. Effeltrich (Hofgärten 7); BVZ 18-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.