Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

In der näheren Umgebung befinden sich weitere erdgeschossige Bauten mit Flachdach.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften werden derzeit noch eingeholt.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 146/7 Gkg. Effeltrich (Nähe Prellergasse); BVZ 19-22-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.