Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den o.a. Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammen-hang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Gemeinderat Poxdorf hat der ursprünglichen Nutzungsänderung an seiner Sitzung vom 29.11.2021 zugestimmt. Nach Durchsicht der bisherigen Genehmigungsunterlagen wurde festgestellt, dass die zwei Wohnungen im Obergeschoss und Dachgeschoss zwar bisher als Wohnung genutzt wurden, jedoch offiziell noch als Gewerbefläche eingetragen war. Hierdurch ist eine neue Nutzungsänderung zu beantragen, dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Stellplatzsituation.

 

Insgesamt sind jetzt 7 Stellplätze für die 4 Wohnungen auf dem Grundstück nachgewiesen. Dies stimmt auch mit der aktuellen Stellplatzsatzung überein. Dies entspricht 2 Stellplätzen pro Wohnung bzw. für die Bestandswohnung der damals nachgewiesene Stellplatz.

 

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/1 Gkg. Poxdorf (Hauptstraße 7); BVZ 19-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.