Sitzung: 28.11.2022 GRP/098/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 1
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Das
Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/2 Gkg. Poxdorf (Steinweg 7); BVZ 21-22-PO entsprechend der am 11.11.2022 eingereichten Planungsunterlagen.