Sitzung: 28.11.2022 GRP/098/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Gemäß dem
„Erhebungsbogen der Gemeinde Poxdorf für den Betrieb des Zwischenwasserzählers
und zur Voraussetzung des Abzugs dieser Wassermengen“ wird unter Ziffer 2
ausgeführt:
„Der
Zwischenwasserzähler muss mit einer Zählernummer versehen sein. Diese ist der
Gemeinde Mitzuteilen. Der Zähler ist durch Verplombung abzusichern. Mobile
Zähler oder sog. Außenzähler sind nicht zulässig“.
Es kommen immer
wieder Anfragen von Bürgern auf Zulassung eines Außenwasserzählers. Diese
werden mit Verweis auf die Bestimmungen des Erhebungsbogens von der Verwaltung
abgelehnt. Allerdings lassen benachbarte Wasserversorger (beispielsweise
Stadtwerke Baiersdorf) Außenwasserzähler zu.
Die Problematik
liegt darin, dass man Außenwasserzähler nicht manipulationssicher verplomben kann.
Verschraubungen und Zähler haben zwar entsprechende Löcher bzw. Ösen zur
Befestigung der Verplombung, Außenhähne allerdings nicht, so dass eine
manipulationssichere Verplombung nicht ordnungsgemäß hergestellt werden kann.
Der Vorsitzende
gibt hierzu entsprechende Hinweise.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt zukünftig auch Außenwasserzähler mit einer Verplombung von
Verschraubung und Zähler zuzulassen.