Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Gemäß dem „Erhebungsbogen der Gemeinde Poxdorf für den Betrieb des Zwischenwasserzählers und zur Voraussetzung des Abzugs dieser Wassermengen“ wird unter Ziffer 2 ausgeführt:

„Der Zwischenwasserzähler muss mit einer Zählernummer versehen sein. Diese ist der Gemeinde Mitzuteilen. Der Zähler ist durch Verplombung abzusichern. Mobile Zähler oder sog. Außenzähler sind nicht zulässig“.

Es kommen immer wieder Anfragen von Bürgern auf Zulassung eines Außenwasserzählers. Diese werden mit Verweis auf die Bestimmungen des Erhebungsbogens von der Verwaltung abgelehnt. Allerdings lassen benachbarte Wasserversorger (beispielsweise Stadtwerke Baiersdorf) Außenwasserzähler zu.

Die Problematik liegt darin, dass man Außenwasserzähler nicht manipulationssicher verplomben kann. Verschraubungen und Zähler haben zwar entsprechende Löcher bzw. Ösen zur Befestigung der Verplombung, Außenhähne allerdings nicht, so dass eine manipulationssichere Verplombung nicht ordnungsgemäß hergestellt werden kann.

Der Vorsitzende gibt hierzu entsprechende Hinweise.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt zukünftig auch Außenwasserzähler mit einer Verplombung von Verschraubung und Zähler zuzulassen.