Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

 

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Mittlerer Bühl – Am Felsenkeller“, welcher Vorhaben nach § 34 BauGB zulässt. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Antragssteller stellt folgende im Vorbescheid zu klärenden Fragen:

  1. Ist die geplante Lage des Baukörpers auf dem Grundstück zulässig?

Die Einbeziehungssatzung „Mittlerer Bühl – Am Felsenkeller“ legt keine Baufenster fest, der Abstand zur Straße ist ähnlich wie bei den Bestandsgebäuden, somit ergeben sich keine Bedenken bezüglich der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück.

 

  1. Ist das geplante Maß der Nutzung mit 2 Vollgeschossen, einer Grundfläche von 177,49 m² und einer Geschossfläche von 354,98 m² mit insgesamt 4 Wohneinheiten zulässig?

In der Umgebungsbebauung sind bereits Gebäude mit 2 Vollgeschossen vorhanden, die Grundstücksfläche von 177,49 m² bleibt teilweise sogar hinter den Bestandsgebäuden zurück. Es sind bereits höhere Geschossflächen als 354,98 m² in der Umgebungsbebauung vorhanden. Die Anzahl der Wohneinheiten stellt kein Einfügungskriterium dar.

 

  1. Ist die geplante Firsthöhe von 10,245m zulässig?

In der Umgebungsbebauung befinden sich bereits höhere Gebäude, die geplante Firsthöhe ist nicht zu beanstanden.

 

  1. Sind die geplanten Stellplätze planungsrechtlich zulässig?

Es sind insgesamt 9 Stellplätze für die 4 Wohneinheiten geplant, die Stellplatzsatzung wird somit eingehalten.

 

  1. Ist die Erschließung für das Bauvorhaben gesichert?

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Bauvorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines 4-Parteienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/3 Gkg. Effeltrich (Mittelfuhre 6); BVZ 22-22-EF entsprechend der am 23.11.2022 eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.