Sitzung: 13.02.2023 GRE/122/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Der
Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das
Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
Geplant
ist ein Um- und Anbau an ein bestehendes Nebengebäude. Das Bauvorhaben umfasst
dabei den Anbau am ersten Obergeschoss sowie eines Balkons.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Ortsbild wird durch den Anbau
nicht beeinträchtigt.
Es liegen Nachbarunterschriften vor. Es stehen keine nachbarrechtlichen Belange entgegen.
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Um- und Anbau an das best. Nebengebäude Fl.Nr. 7/5 Gkg. Gaiganz‚ (Gaiganzer Hauptstr. 2); BVZ 1-23-EF entsprechend der am 23.01.2023 eingereichten Planungsunterlagen.