Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Effeltrich aus dem Jahr 2001 festgesetzte Fläche für Wohnbebauung wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht entwickelt. Dies ist teilweise auch den umgebenden Umständen geschuldet, da zum einen der angrenzende Graben bei Starkregenereignissen regelmäßig überschwemmt wird. Zum anderen liegt das Gebiet außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze der Staatsstraße St 2242 (Erlanger Straße). Da sich aufgrund dieser Einschränkungen nur noch auf einem geringeren Teilbereich der ehemals ausgewiesenen Wohnbaufläche auch effizient eine Wohnbebauung realisieren lässt, soll dieses langfristige Ziel nun auch im Flächennutzungsplan fixiert werden. Die geplante Änderung umfasst die teilweise Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft im Bereich ehemaliger Wohnbau-Flächen.


Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt zur Änderung von Wohnbauflächen zu Flächen für die Landwirtschaft die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Bereich der Erlanger Straße. 

 

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

im Nordosten:        durch die Flur-Nrn. 1139/4, 1140/6, 1140/11, 1140/17 und 1140/22 (Gmkg. Effeltrich)

im Südosten:           durch die Flur-Nr. 1139 (Gmkg. Effeltrich)

im Südwesten:       durch die Flur-Nr. 1142 (Gmkg. Effeltrich)

im Nordwesten:     durch die Flur-Nr. 1141/5 und 1141/7 (Gmkg. Effeltrich) sowie Teile der Flur-Nr. 1141/2 (Gmkg. Effeltrich)

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 1,667 ha und beinhaltet die Flur-Nrn. 1139/3, 1141 und 1143 (Gmkg. Effeltrich) sowie Teile der Flur-Nr. 1142 (Gmkg. Effeltrich).

 

2.

Die heute von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, vorgestellte Planung zur Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der Erlanger Straße als Vorentwurf.

 

Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist zunächst die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und  Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die Details der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind seitens des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit dem zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragten Planungsbüro abzustimmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

 

Begründung:

Das Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist, dass ein Großteil der bisherigen „Fläche für Wohnbauland“ in „landwirtschaftliche Fläche“ geändert wird.

Diese Nutzungsart findet in diesem Gebiet seit Jahrzehnten statt und soll somit auch gesichert werden.

Die Wohnbebauung soll zukünftig nicht weiterverfolgt werden.

 

Es soll eine Flächensignatur als „Hochwasserrückhaltung Bächelleitgraben“ erfolgen, da bei einem Stackregenereignis der existierende Graben nicht ausreichend ist und die Fläche als Retentionsraum dient.

Dies war bereits im ursprünglichen Flächennutzungsplan vorgesehen und soll auch beibehalten werden.