Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.

 

Der Antragssteller möchte eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 6,50 m und einer Tiefe von 3,74 m, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1414/32 Gkg. Effeltrich (Mühlbachwiesen 1) errichten, diese Überdachung soll in Form eines Flachdaches erfolgen.

 

Es wird eine Befreiung vom Baufenster und der Dachform, die im Bebauungsplan festgelegt ist, benötigt.

 

Die Befreiungen werden wie folgt begründet:

 

1.Befreiung vom Baufenster

Eine Terrassenüberdachung stellt ein untergeordnetes Bauteil dar, welches in der eingereichten Form städtebaulich absolut vertretbar ist.

Die Befreiung von der Baugrenze führt dazu, dass die Eigentümer ihre Terrasse wieder ganzjährig nutzen können, da momentan eine Nutzung in den Sommermonaten ohne permanente Verschattung nicht möglich ist.

Befreiungen sind diesbezüglich bereits erteilt worden.

 

2.Befreiung von der festgesetzten Dachform

Gemäß Bebauungsplan sind im gesamten Baugebiet „Mühlbachwiesen“ nur Dächer in Form von Satteldächern zulässig. Die beantragte Terrassenüberdachung soll als Flachdach erfolgen, diese fügt sich harmonisch an das bestehende Gebäude an. Ebenso soll die Überdachung als schwenkbare Lamellenkonstruktion erfolgen, welche aus technischer Sicht nur in der Flachdachform erfolgen kann.

Durch eine Befreiung von der Dachform werden die öffentlichen Belange, wie z.B. die Verschattung der Nachbarschaft nicht berührt bzw. eher entlastet.

 

Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiung und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Effeltrich zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1414/32 Gkg. Effeltrich (Mühlbachwiesen 1); BVZ 11-2023-EF entsprechend der am 28.07.2023 eingereichten Planungsunterlagen.