Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Nachdem der Bebauungsplan „Am Waillenbach“ nicht realisiert werden kann, beabsichtigt die Gemeinde Effeltrich, im Norden von Gaiganz Wohnbauland auszuweisen. Dabei soll zunächst nur ein Teilbereich, der über die Stichstraße „Am Waillenbach“ erschlossen werden soll, aufgeplant werden. In der vorausschauenden Konzeption sollen jedoch noch weitere Anbindungen für westliche und östliche Baugebietserweiterungen angedacht werden.


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden:        durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung Gaiganz

Im Osten:            durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3 und 72 sowie Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz

Im Süden:           durch die Flur-Nr. 63/8 und Teile der Flur-Nr. 62/2 („Am Waillenbach“), Gemarkung Gaiganz

Im Westen:        durch die Flur-Nrn. 63/2 und 63/11 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach) und 63/10, Gemarkung Gaiganz

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 63/7 und 64 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach), 63/3 und 63/10 der Gemarkung Gaiganz mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha.

 

Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.

 

Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.