Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Nachdem der Bebauungsplan „Am Waillenbach“ nicht realisiert werden kann, beabsichtigt die Gemeinde Effeltrich, im Norden von Gaiganz Wohnbauland auszuweisen. Dabei soll zunächst nur ein Teilbereich, der über die Stichstraße „Am Waillenbach“ erschlossen werden soll, aufgeplant werden. In der vorausschauenden Konzeption sollen jedoch noch weitere Anbindungen für westliche und östliche Baugebietserweiterungen angedacht werden.


Beschluss:

Da die Flächen des künftigen Baugebietes im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, ist eine Änderung in Wohnbaufläche erforderlich, um eine Entwicklung aus der vorbereitenden Bauleitplanung sicherzustellen.

 

Der Gemeinderat beschließt daher, für den Bereich des Baugebietes „Gaiganz Nord 1“ die entsprechende Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

 

Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.