Sitzung: 11.09.2023 GRE/128/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Nachdem der Bebauungsplan „Am Waillenbach“ nicht realisiert werden kann,
beabsichtigt die Gemeinde Effeltrich, im Norden von Gaiganz Wohnbauland
auszuweisen. Dabei soll zunächst nur ein Teilbereich, der über die Stichstraße
„Am Waillenbach“ erschlossen werden soll, aufgeplant werden. In der
vorausschauenden Konzeption sollen jedoch noch weitere Anbindungen für
westliche und östliche Baugebietserweiterungen angedacht werden.
Beschluss:
Da die Flächen des
künftigen Baugebietes im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen
sind, ist eine Änderung in Wohnbaufläche
erforderlich, um eine Entwicklung aus der vorbereitenden Bauleitplanung
sicherzustellen.
Der Gemeinderat
beschließt daher, für den Bereich des Baugebietes „Gaiganz Nord 1“ die
entsprechende Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren
nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Nach Erarbeitung eines
Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB erfolgen.