Sitzung: 11.09.2023 GRE/128/2023
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Wahl des zweiten Bürgermeisters:
Aufgrund des Rücktritts des
Herrn Rudolf Wagner wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die restliche
Dauer seiner Wahlzeit einen neuen zweiten Bürgermeister. Weitere Bürgermeister
sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht
der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen
(berufsmäßige weitere Bürgermeister).
Zum weiteren Bürgermeister
sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die
Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Die Wahl
erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs.
3 GO ), jedoch in öffentlicher
Sitzung (Art. 52 Abs.
2 Satz 1 GO ).
Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind
nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands
geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt
ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu
wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner
der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt
Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei
Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der Vorsitzende ernennt zwei Mitglieder des Gemeinderates sowie den Schriftführer Andreas Hofmann zu Mitgliedern des Wahlausschusses.
- Heidemarie Dittrich
- Oswald Werner
- Andreas Hofmann
Die
Gemeinderatsmitglieder sind bei ihrer Wahl nicht an Vorschläge für die Wahl
der weiteren Bürgermeister gebunden. Sie können auch ein Gemeinderatsmitglied
wählen, das in der betreffenden Gemeinderatssitzung nicht anwesend ist.
Werden für die Wahl Stimmzettel verwendet, so muss daher entweder zusätzlich zu
den Namen der vorgeschlagenen Mitglieder eine freie Zeile vorgesehen werden, in
die ein anderer Name handschriftlich eingetragen werden kann, oder es müssen
von vornherein auf dem Stimmzettel die Namen aller wählbaren
Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt werden.
An die Mitglieder des Gemeinderates werden Stimmzettel verteilt (auf den Stimmzettel sind die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder zum Ankreuzen aufgeführt). Herr Lepper fordert zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel sind zusammengefaltet in einer Wahlurne gesammelt worden.
Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der Wahlausschuss folgendes festgestellt.
1. Bei der Wahl waren 14 Mitglieder des Gemeinderates anwesend.
2. 14 Mitglieder des Gemeinderates haben ihren Stimmzettel abgegeben.
3. Die Zählung der ungeöffneten Stimmzettel hat ergeben, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen die abgestimmt haben, übereinstimmt.
Der Vorsitzende öffnet die Stimmzettel einzeln und liest sofort nach der Öffnung den Inhalt jedes Stimmzettels vor. Nach Abschluss der Wahlhandlung wird folgendes Ergebnis festgestellt.
1. Abgegebene Stimmzettel 14 Stimmzettel
2. hiervon ungültige Stimmzettel 0 Stimmzettel
3. hiervon gültige Stimmzettel 14 Stimmzettel
Von den gültigen Stimmzetteln entfallen auf
· Christine Bertholdt 9 Stimmzettel
· Sebastian Hubich 5 Stimmzettel
Der Vorsitzende stellt fest, dass Frau Christine Bertholdt zur ehrenamtlichen 2. Bürgermeisterin gewählt worden ist und verkündet dieses Wahlergebnis. Er fragt die Gewählte, ob sie die Wahl zum ehrenamtlichen 2. Bürgermeisterin annimmt. Christine Bertholdt nimmt die Wahl an.