Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Stadt Baiersdorf bittet gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Poxdorf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange um Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

 

Das Gebiet, welches aus Sicht der Gemeinde Poxdorf problematisch ist, befindet sich in Baiersdorf, von Hagenau kommend, rechts in nördlicher Richtung (ca. 400m vor dem Kreisverkehr, endend ca. 250m vor dem Kreisverkehr), hier soll ein neuer Verbrauchermarkt angesiedelt werden.

 

Dieser ist in einem Gebiet geplant, welches grundsätzlich für den Hochwasserschutz/ wassersensibler Bereich festgelegt wurde.

Entsprechend des ITW-Gutachtens erfolgt aufgrund des geringen Durchlassvermögen des Durchlasses  des Eschengrabens an der ICE-Strecke, im gesamten Gebiet östliche der Bahnstrecke (nördlich der Kreisstraße FO 7) ein Aufstau parallel zur Bahnstrecke.

Aus den bisherigen Planunterlagen geht nicht hervor, wie die jetzige Ist-Situation in Hinblick auf den Hochwasserschutz erhalten oder gar verbessert werden soll.

Ebenfalls lässt sich aus den Unterlagen nicht erkennen, welche Maßnahmen erfolgen sollen, um die zusätzliche Einleitung von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser in den Eschengraben zu kompensieren.

Der Eschengraben und der Kreuzbach treffen kurz vor der Unterführung unter der Autobahn aufeinander. Diese bzw. die dahinterliegende Steinbrücke sind bereits jetzt, hinsichtlich ihres Durchlassvolumens zu klein bemessen und es kommt im Hochwasserfall zu einem Rückstau. Durch eine zusätzliche Einleitung in den Eschengraben verschlimmert sich diese Situation noch weiter, wodurch ein Rückstau auf Poxdorfer Flächen entsteht.

 

 

Des Weiteren enthält der Plan keine Darstellung der Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 1994 Gemarkung Baiersdorf, welche in der Einbeziehungssatzung „Kreuzbach / Mühlbach“ der Gemeinde Poxdorf, mit der Zustimmung vom 15.09.2020, festgelegt wurde.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erhebt folgende Einwände gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Baiersdorf.

  1. Es ist darzustellen, welche Maßnahmen im Hinblick auf den Hochwasserschutz zu verbessern sind bzw. wie der Erhalt der derzeitigen Situation gewährleistet werden kann bzw. welche Maßnahmen unternommen werden, um die zusätzliche Einleitung von Niederschlags- und Oberflächenwasser in die Gräben zu kompensieren.
  2. Es muss gewährleistet werden, dass die jetzige Situation des Hochwasserschutzes nicht verschlechtert, sondern eher verbessert wird. Außerdem darf es zu keiner Mehrbelastung der Poxdorfer Gräben kommen.
  3. Die  Darstellung der Ausgleichsfläche auf der Flurnummer 1994 der Gemarkung Baiersdorf muss im Flächennutzungsplan erfolgen.