Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Das Landratsamt bittet mit Nachricht vom 28.09.2023 um die Stellungnahme der Gemeinde Effeltrich zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Neueindeckung des Torhauses der Wehrmauer und der historischen Spitztürme, wie auch den Austausch des Gebälk durch neue Hölzer, an statischen notwendigen Stellen.

 

Der Antrag, inkl. Angebot der durchzuführenden Maßnahme liegen dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vor.

 

Eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege liegt nicht vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG wie folgt Stellung:

Die Gemeinde Effeltrich erhebt keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.