Beschluss: Zur Kenntnis genommen

In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2023 hat der Gemeinderat einer generellen Überwachung des fließenden Verkehrs der Kreis- und Gemeindestraßen zugestimmt. Die Statistik wurde nun erstellt und liegt diesem Beschluss bei.

 

Hr. Schubert von der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft zur Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) präsentiert dem Gremium die Statistik und stellt die bereits in Effeltrich beschlossen Verkehrsüberwachungsmethode vor.

 

Hier eine kurze Vorabinformation: Auf den Protokollen ist der Messpunkt und die Messzeit vermerkt. Auf den beiliegenden Tortendiagrammen sind in orange die mit Verwarngeld und in rot die mit Bußgeld belegten Überschreitungen gekennzeichnet. Bei der gemessenen Geschwindigkeit wurde eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Ab einer Überschreitung von 6 km/h würde eine Ahndung erfolgen (ab 59 km/h gemessene Geschwindigkeit). Grundsätzlich wird von der gGVKS eine Überwachung ab einer 13%-igen Überschreitungsrate empfohlen. Folgende Schwerpunkte haben sich ergeben:

 

FO 26, Irrlenwiese – Sendelbacher Straße - 14 % Bußgeld, 41% Verwarnungen

Schulstraße, KitaPoxdorf                             - 2 % Bußgeld, 21% Verwarnungen