Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Am 12 Juli 2023 fand das Auftaktgespräch zum städtebaulichen Entwurf des Rathausquartiers Effeltrich mit dem ARQ Bauforum Berlin statt.

Zwischenzeitlich hat sich im Gegenzug zum bisherigen Entwurf am zukünftigen Rathausquartier einiges geändert.

 

-       Geänderte Stellplatzsatzung der Gemeinde Effeltrich (Bedarf an Stellplätzen pro Wohneinheit wurde erhöht).

-       Der Bau des Vereinsgebäudes fällt nunmehr tendenziell weg.

 

Zudem müssen einige Fragen hinsichtlich des städtebaulichen Entwurfs geklärt werden:

 

-       Umgang mit der Dr. Rühl Straße, hier kam der Vorschlag von ARQ dies als Anwohnerstraße evtl. für den Durchgangsverkehr zu schließen. Hier ist eine Ablehnung (Entscheidung) durch den Gemeinderat erforderlich.

-       Inwieweit soll die Scheune erhalten werden?

-       Sollen die Stellplätze direkt an den Reihenhäusern sein?

-       10 % Besucherstellplätze als Doppelnutzung Stellplatz/Rathaus/Ärztehaus?

-       Stellplätze verringerter Bedarf bei gefördertem Wohnen/Seniorenwohnen

Bei sozialem Wohnungsbau oder alternativen Wohnkonzepten, wie Seniorenwohnen, wäre es zulässig, den Stellplatzbedarf geringer anzusetzen. Dies muss allerdings in der Stellplatzsatzung geregelt werden. Hierfür wäre die Anpassung der Stellplatzsatzung notwendig

 

-       Gestaltqualität welchen Stellenwert nimmt die Qualität der Gestaltung ein und wie soll diese zukünftig gesichert werden.

-       Belange des Umweltschutzes z. b. Entwässerung oder Energiestandard sprich können die geplanten ca. 50 Wohneinheiten entwässert werden (gemeindliche Kanalisation)

Schmutzwasser: Das Schmutzwasser kann an den Mischwasserkanal in der Dr.-Rühl-Straße mit Ableitung zur Abwasserreinigung auf der Kläranlage Baiersdorf angeschlossen werden. Nach grober Prüfung mittels Schmutzfrachtberechnung nach ATV-A 128 (ProgUnsan, 52 Jahre synthetische Regenreihe) erhöhen sich die Entlastungskennwerte am SKO Effeltrich und den nachfolgenden Entlastungsbauwerken RÜ Poxdorf und RÜB Kläranlage unkritisch.

Niederschlagswasser: Der Anschluss des Rathausquartiers erfolgt an der Haltung 331070 in der Dr.-Rühl-Straße. Es wird eine hydraulische Berechnung mittels Modellregengruppe nach Otter/Königer für den Lastfall n= 0,33 1/a mit dem Kanalnetzmodell für den Prognose-Zustand vorgenommen.

Der Mischwasserkanal in der Dr.-Ruhl-Straße weist bereits ohne Baugebiet Druckabfluss auf und ist damit sehr stark ausgelastet.

Durch den Anschluss des Rathausquartiers erhöhen die maximalen Wasserstände um bis zu 0,14 m. Eine Erschließung des Rathausquatiers im Mischsystem ist aus hydraulischer Sicht nicht zu empfehlen.

-       Bedarfe: Wohnflächen, Gemeinflächen: Läden, Praxen, Kaffee

-       Stellplatzanlage Zufahrt von Forchheimer Straße?

-       Bitte um Übergabe von Ausführungsplanung Rathaus An- und Umbau

-       Leitungsabfragen von allen Leitungen

-       Kampfmittelfreiheit

-       Spielplatznachweis: Spielflächen für Kinder in den öffentlichen Freiräumen und den Freiflächen den Anforderungen Größe Anzahl Altersklassen

Die Gemeinde hat hier zwei Wahlmöglichkeiten einen Spielplatznachweis zu stellen.

Ohne öffentlichen Kinderspielplatz:

Grundsätzlich benötigen Gebäude ab 3 Wohneinheiten einen Spielplatz. Dieser ist als privater Spielplatz zu verstehen. Von dieser Pflicht können Bauherren ausgenommen werden, wenn in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Ggf. können hierfür Ablösebeträge von den Bauherren verlangt werden, hierzu wäre aber eine gemeindliche Spielplatzsatzung notwendig.

Spielplätze sind primär für Kinder bis zu sechs Jahren auszulegen und sollen für Kinder bis 12 Jahren geeignet sein.

Als Richtwert für die Größe des Spielplatzes wird 1,5 m² Spielplatz je 25 m² Wohnfläche empfohlen.

Geht man von diesem Richtwert aus, beträgt der Flächenbedarf Gesamt ca. 475 m² Spielfläche.

Öffentlicher Kinderspielplatz:

Bezüglich Ausstattung und Größe gab es früher entsprechende Normen. Die DIN zur Größe der Kinderspielplätze existiert so nicht mehr, sodass sich an den alten Werten lediglich orientiert werden kann. Lediglich die DIN für die Mindestgröße von Spielplätzen bleibt bestehen.

In dicht bebauten Gebieten wurde eine Größe des Spielplatzes je Einwohner auf 1 – 4 m² empfohlen.

Die Stadt Nürnberg hat 2007 durch das Jugendamt Richtwerte für die eigene Bauleitplanung erstellen lassen um dem Spielplatzbedarf gerecht zu werden (Auch Nürnberger Richtwert genannt).

Nürnberg rechnet z. B. mit 3,4 m² Spielplatz pro Einwohner. (Berlin 1m², Bremen 3m², Düsseldorf 4m², Hannover 2,55 m², Stuttgart zwischen 1,5 und 3,5 m² je nach Bebauungstyp, Stand 2007).

Je nachdem welche Empfehlung man folgt, und mit wie vielen Einwohnern man rechnet liegt die Größe eines öffentlichen Spielplatzes zwischen 100 m² - 800 m².

Die erforderliche Größe für Spielplätze bei Kindern bis 6 Jahren soll 500 m² nicht unterschreiten. Der Spielplatz soll maximal 175 m vom beplanten Gebiet entfernt sein. Bei Kindern zwischen 6 und 12 Jahren soll die Gesamtfläche mindestens 5.000 m² betragen, für Kinder über 12 Jahren 10.000 m².

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich beschließt die nachfolgenden Vorgaben:

 

-       Die Dr. Rühl Straße soll als verkehrsberuhigter Bereich, Spielstraße für den Durchgangsverkehr geöffnet 8 (Shared Space) eingerichtet werden.

 

Anwesend: 14    Ja: 14                     Nein: 0

 

-       Die Scheune soll nicht erhalten bleiben. Es soll aber eine Möglichkeit gefunden werden, die in der Scheune befindlichen Gegenstände, woanders zu lagern.

Insbesondere sollen im Erdgeschoss desjenigen neu zu errichtenden Gebäudes, das als Haus der Vereine geplant war, Lagermöglichkeiten für Vereine geschaffen werden.

 

Anwesend: 14    Ja: 14                     Nein: 0

 

-       Die Stellenplätze für die Reihenhäuser sollen nicht an den Reihenhäusern direkt sein.

 

Anwesend: 14    Ja: 10                     Nein: 4

 

Die weiteren Punkte wurden auf eine Sondersitzung verschoben. Diese soll zusammen mit den Architekten in der nächsten Zeit erfolgen.