Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34  BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überhaupt werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist ein Dachgeschossumbau, der Ausbau vom Spitzboden, die Errichtung eines Fluchtbalkons, die Erweiterung von Dachgauben und die Teilnutzungsänderung des Kellergeschosses.

 

Das Bauvorhaben bedarf einer Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO. Im südlichen Bereich überschneiden sich nach altem Abstandsflächenrecht die Abstandsflächen des bestehenden Wohnhauses und der bestehenden Scheune. Ebenfalls überschneiden sich die Abstandsflächen des Balkons mit den Abstandsflächen der bestehenden Scheune und zwar im südlichen Bereich des neuen Fluchtbalkons.

 

Durch das geplante Bauvorhaben wird keine zusätzliche Fläche zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum verbraucht, da derzeit ungenutzter umbauter Raum durch Wohnnutzung ertüchtigt wird.

Durch ein überstehendes Treppenhaus im DG und Spitzboden, sowie durch den neuen Fluchtbalkon und das Wartepodest, sind die Fluchtwege gesichert.

 

Durch eine Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen entsteht keine negative Auswirkung oder Beeinträchtigung auf den angrenzenden Grundstücken. 

 

Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, sowie die Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen (zwischen Fluchtbalkon und bestehender Scheune) zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Dachgeschossumbau, Ausbau Spitzboden, Errichtung von Fluchtbalkon und Erweiterung von Dachgauben und Teilnutzungsänderung Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 24 Gkg. Effeltrich (Bergstraße 12); BVZ 12-23-EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.