Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Die Gemeinde Poxdorf muss gem. Art. 8 BayKAG eine Gebührenbedarfsberechnung für Niederschlags- und Schmutzwasser erstellen, da es sich bei der Entwässerungseinrichtung um eine kostenrechnende Einrichtung handelt. Der Bemessungszeitraum nach dem BayKAG beträgt höchstens vier Jahre, welchen die Gemeinde Poxdorf in der Vergangenheit und für die Zukunft gewählt hat. Die Gebühren wurden von der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Über- und Unterdeckung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2020 bis 2023 nachkalkuliert und für die Jahre 2024 bis 2027 vorauskalkuliert.

In der Kalkulation wurde eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,25 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,70 €/m² errechnet.

Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,22 €/m², die Schmutzwassergebühr stiegt um 1,86 €/m³.


Beschluss:

1.       Der Gemeinderat beschließt, dass die Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2024
4,25 € pro m³ beträgt.

2.       Der Gemeinderat beschließt, dass die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 0,70 € pro m² beträgt.