Sitzung: 20.11.2023 GRE/130/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Die Gemeinde Effeltrich muss gem. Art. 8 BayKAG eine
Gebührenbedarfsberechnung für Niederschlags- und Schmutzwasser erstellen, da es
sich bei der Entwässerungseinrichtung um eine kostenrechnende Einrichtung
handelt. Der Bemessungszeitraum nach dem BayKAG beträgt höchstens vier Jahre,
welchen die Gemeinde Effeltrich in der Vergangenheit und für die Zukunft
gewählt hat. Die Gebühren wurden von der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Über- und
Unterdeckung im abgelaufenen Kalkulationszeitraum für die Jahre 2020 bis 2023
nachkalkuliert und für die Jahre 2024 bis 2027 vorauskalkuliert.
In der Kalkulation wurde eine Schmutzwassergebühr in
Höhe von 4,28 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,72 €/m²
errechnet.
Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,17 €/ m²,
die Schmutzwassergebühr steigt um 1,50 €/ m³.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt, dass die
Schmutzwassergebühr ab dem 01.01.2024 4,28 € pro m³ beträgt.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 0,72 € m² beträgt.