Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2022 wurde für die Arbeitsgemeinschaften nachfolgende Regelung festgelegt:

 

Am Anfang des Schuljahres wird eine Abfrage mit der Anmeldung zu den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Erst dann weiß der Förderverein welche AG`s durchgeführt werden und wieviel Kinder sich jeweils anmelden. Sobald der Förderverein die Daten, ähnlich wie in der beiliegenden Liste (siehe Einnahmen und Ausgaben AG je Schuljahr im Ratsinfo), an die Gemeinde übergibt, kann diese dann den Mehraufwand in den Haushalt des Folgejahres aufnehmen und nach Beschluss an den Förderverein der Grundschule auszahlen.

 

Inzwischen wurde der Verwaltung die erste Abrechnung für das Schuljahr 2022/2023 vorgelegt und dem Beschluss beigefügt. Hieraus ergibt sich eine Differenz in Höhe von 1.633,00 €.

 

Die Beträge werden sich zukünftig in ähnlicher Höhe ergeben. Um die Gemeinderatsitzung nicht mit solchen Beschlussfassungen zu belasten wird von Seite der Verwaltung vorgeschlagen, dass der 1. Bürgermeister zukünftig die Abrechnungen der Arbeitsgemeinschaften bis zu einem Betrag von 5.000 € selbstständig freigeben darf.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich, beschließt das der Förderverein Effeltrich die 1.633,00 € erstattet bekommt.

Ab 2024 soll die Regelung im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftung des Haushaltes erfolgen.