Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Einbeziehungssatzung „Kreuzbach – Mühlbach“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach der geplanten Grundstücksteilung ist auf der linken Grundstückshälfte die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport und Garage geplant.

 

Den Antragstellern geht es vor allem darum folgende Fragen zu klären:

 

-       Wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von der GRZ und GFZ erteilt?

-       Ist das geplante Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse, Grundfläche, Geschossfläche) zulässig?

-       Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem Lageplan planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe oder/und Höhe zulässig?

-       Ist auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit EG und OG, einem Spitzboden ohne Kniestock zulässig?

 

Befreiung GRZ und GFZ:

Durch die geplante Teilung des Grundstückes ergibt sich eine Überschreitung der GRZ und GFZ, da durch die geplante Bebauung das Grundstück bestmöglich ausgenutzt wird.

Dieser Überschreitung stehen keine Bedenken entgegen.

 

Maß der Nutzung:

Dem geplanten Maß der Nutzung hinsichtlich  Zahl der Vollgeschosse, Grundfläche und Geschossfläche stehen keine Bedenken entgegen, da sich das geplante Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Planungsrechtlich hinsichtlich Lage, Größe und/oder Höhe:

Das Wohnhaus hat eine Dimensionierung von 9,60 m x 12,10 m, die Garage ist mit 2,98 m x 6,00 m geplant.

Hiergegen bestehen keine gemeindlichen Einwände.

 

Zulässigkeit eines Wohnhauses mit 2 Vollgeschossen mit Spitzboden ohne Kniestock:

Im Bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse festgelegt.

Gegen die Errichtung von 2 Vollgeschossen mit einem Spitzboden ohne Kniestock bestehen keine gemeindlichen Einwände.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf stellt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. Die benötigte Befreiung hinsichtlich GRZ und GFZ werden in Aussicht gestellt.