Sitzung: 15.01.2024 GRE/135/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Nachdem der Bebauungsplan „Am Waillenbach“
nicht realisiert werden kann, hat die Gemeinde Effeltrich am 11.09.2023
beschlossen, im Norden von Gaiganz Wohnbauland auszuweisen. Parallel dazu ist
der Flächennutzungsplan zu ändern. Der entsprechende Beschluss zur Änderung
wurde ebenfalls am 11.09.2023 gefasst.
Zu beiden Verfahren
wurden von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, entsprechende
Planstände erarbeitet. Mit dem Beschluss dieser Planstände als Vorentwürfe kann
das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange) begonnen werden.
Die Planung wird von
Herrn Kutzner, Planungsgruppe Strunz vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg,
ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zum Bebauungsplan „Gaiganz
Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan
als Vorentwurf mit folgenden Änderungen:
-
Auf dem unteren
Grundstück der Westseite soll auch eine Doppelhausbebauung möglich sein
-
Auf den zwei
Mittleren Grundstücken der Ostseite soll auch eine Doppelhausbebauung möglich
sein.
-
Bei der
Einzelhausbebauung sollen drei Wohneinheiten möglich sein
Auf Grundlage dieses
Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Verfahren fortzuführen.