Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Baugenehmigung zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 61/52 Gkg. Gaiganz, Am Waillenbach 7.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor, es stehen kein nachbarrechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 61 / 52 Gkg. Gaiganz („Am Waillenbach 7“); BVZ 4-24 EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.