Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den o.a. Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist die Nutzungsänderung einer bestehenden Werkstatt in eine Wohneinheit und die Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in eine Werkstatt.

Hierdurch wird eine vierte Wohneinheit im Haus geschaffen.

Auf dem Grundstück sind insgesamt 10 Parkplätze vorhanden.

Die Grundflächenzahl ändert sich von 0,21 auf 0,23 (erlaubt wären 0,40). Die Geschossflächenzahl bleibt bei 0,45 (erlaubt wären 1,2).

 

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Von 3 Nachbarn wurde die Zustimmung nicht erteilt.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung einer Wohnung im OG mit Balkonanbau und einer Garage zur Werkstatt im EG mit Errichtung eines Mülleimerhäuschens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1379/4 Gkg. Effeltrich (Schubertstraße 4); BVZ 5-24-EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.