Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Die Stadt Baiersdorf bittet gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Poxdorf um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans „Münchswiesen I+“

 

Die betroffene Fläche befindet sich in Baiersdorf von Hagenau kommend vor dem Wendekreis (vor „Der Beck“), hinter dem schon bestehenden Gewerbegebiet „Münchswiesen II“

In der Begründung unter 10.1.4 (Abwasserbeseitigung) geht hervor, dass das Plangebiet im Trennsystem entwässert werden soll. Das Oberflächenwasser wird dabei in ein neu angelegtes Becken im Nordwesten des Plangebietes „Münchswiesen I+“ gesammelt, zurückgehalten und verzögert an den Vorfluter abgegeben.

Die Gemeinde Poxdorf könnte durch das Einleiten des Oberflächenwassers aus dem geplanten Gewerbegebiet „Münchswiesen I+“ der Stadt Baiersdorf belastet werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erhebt folgende Einwände gegen den Bebauungsplan „Münchswiesen I+“:

Das Oberflächenwasser aus dem Plangebiet „Münchswiesen I+“ darf nicht auf die Poxdorfer Flur abgeleitet werden. Ein Rückstau (z.B. bei der Flutbrücke der Bahn) auf Poxdorfer Flur ist auszuschließen.

Es darf zu keiner Mehrbelastung der Poxdorfer Gräben kommen.

 

Die Gemeinde Poxdorf möchte weiterhin am Verfahren beteiligt werden.