Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung fest und beschließt gleichzeitig über die Entlastung. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 04.05.2023 und 05.05.2023 geprüft.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.