Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Die Anträge aus dem Top 7 und Top 8 sind in den Zahlen des Verwaltungshaushaltes noch nicht inbegriffen.

Kurzfristig ist das Bauamt noch mit einem Änderungswunsch für den Vermögenshaushalt gekommen. So sind dieses Jahr 2024 noch Planungskosten in Höhe von 5.000 € und Baukosten in den Finanzhaushalt 2025 in Höhe von 120.000 € für den Ginsterweg einzuplanen.

 

Vertiefende Fragen wurden von der Kämmerin Frau Keusch, beantwortet.


Beschluss:

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Effeltrich folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Effeltrich für das Haushaltsjahr 2024

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        6.173.100 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                               4.484.200 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                                          420 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                                           420 v. H.

2.       Gewerbesteuer                                                                                                                               380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.028.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

 

In den oben genannten Zahlen sind noch folgende Änderungen:

 

1.Top 6 aus dieser Sitzung (Bücherei St. Georg)

2.Top 7 aus dieser Sitzung (Schützenverein Bavaria)

3. Planungs- und Ausführungskosten Ginsterweg

4. Robert Kotz Platz Gestaltungskosten Steine

 

zu berücksichtigen und entsprechend neu zu berechnen und auszugleichen. Diese Berücksichtigung führt im Vermögenshaushalt von ursprünglich 4.475.900 € zu einer neuen Summe in Höhe von 4.484.200 €

 

Die Nepomukbrücke kommt erst im Jahr 2025 zur Ausführung.