Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf-Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzung des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Nach Art 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BayBO sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben steht aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

 

Für den Stahlwand-Rundpool ist eine Befreiung von der Baugrenze notwendig.

Diese Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO; Art 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die Nachbarn, welche unmittelbar von der Grenzbebauung betroffen sind, haben dem Bauvorhaben zugestimmt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Poxdorf Süd“ hinsichtlich der Baugrenze zur Errichtung eines Stahlwand-Rundpools auf dem Grundstück Fl.Nr. 901/3 Gkg. Poxdorf (Birkenstraße 10); BVZ 3-2024-POX entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.